hi leute!
ich habe seit ein paar tagen neue felgen, die vom tüv direkt in meinen fahrzeug-BRIEF eingetragen wurden. dazu gibts noch einen tüv bericht. ist es zwingend notwendig diese änderungen auch in den fahrezug-SCHEIN übernehmen zu lassen oder reicht das mitführen des tüv berichts? auf dem bericht steht ja auch die fahrgestellnummer. es geht mir nicht darum was sinn macht und was nicht sondern alleine um die gesetzgebung. gute nacht und bis bald. volker

fahrzeugschein aktualisieren lassen
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der schein ist eine exakte kopie des breif`s
das ist nun bei dir nicht mehr der fall, also schnellstmöglich ändern lassen. der wisch den du bekommen hast wirkt vielleicht eine woche oder zwei beim der rennleitung wenn sie nen guten tag hat. aber wenn sie ******** drauf ist könnte sie dir beim runterfahren vom tüvgelände einen reindrücken. keine ahnung wie hoch die strafen sind.wenn du nach sinn und unsinn fragst:
es ist sinnvoll alle anderen eintragungen auch im zuge der scheinänderung direkt mitzumachen. also alle zusatzzettel direkt mit beim straßenverkehrsamt mitabzugeben. das kostet dann nur einmal und alles wird in den brief eingetragen (hilo k&n usw.) und du bist den zettel und ABE berg aus den sitztaschen los. -
beim strassenverkehrsamt hat sich nun keiner beschwert
dass ich die änderung im brief nicht sofort in den schein übertragen lassen habe. so ist alles in ordnung. -
Solange das im Brief eingetragen ist und nicht im Schein, mußt du die TÜV-Papiere mitfüren und glaub auch die Freigabebescheinigung, so isses auf jeden Fall beim Mopped - Reifenfreigabe usw. Hab da bisher noch nie Probs gehabt. Beim nächsten neuen Schein, wirds dann eh aktualisiert, ohne zusätzliche Kosten.
Da kann z. B. auch ne Briefkopie schon für Klarheit sorgen. -
Soweit mein Wissen/Erfahrung ist, mußt Du eine Änderung nach §21 (im Westen nur vom TÜV-Prüfingenieur im Osten auch von der DEKRA durchführbar), die Du im Brief eingetragen bekommst, bei mir z.B. Einzelabnahme der Recaros auf Befestigung Marke "Eigenbau", unverzüglich in den Fahrzeugschein übernehmen lassen.
Also ab auf's Amt und für 25 Kröten oder so einen neuen Schein holen.
Gleiches gilt bei Eintragung von anderen Reifengrößen (z.B. 165/60 R12 auf den Minilites).Wenn Du eine Eintragung nach §19 vornehmen läßt (z.B. Bastuck oder sonstwas mit ABE/TÜV-Gutachten welche Eintragung nach §19 fordern), reicht es, wenn Du den Prüfbericht und das Gutachten mitführst. Diese Eintragung kann man bei jedem GTÜ, DEKRA, TÜV oder sonstwas machen. Auf dem Prüfbericht sind dann die Änderungen, die irgendwann in den Fahrzeugbrief/-schein kommen sollen in einem Feld, das aussieht wie ein Auszug aus dem Fahrzeugschein, eingetragen.
Auf dem Prüfbericht steht "bei nächster Gelegenheit in die Fahrzeugpapiere zu übernehmen" oder so. Das kann also auch irgendwann in ferner Zukunft sein.Dem Amt ist das Ganze völlig schnuppe. Die Rennleitung könnte bei einer Kontrolle Probleme machen, wenn Du von einem Eintrag gemäß §21 nur den Prüfbericht oder eine Briefkopie dabei hast(stimmungsabhängig).
So war es zumindest noch vor etwas mehr als einem Jahr.
Glaube kaum, daß sich daran was geändert hat.Viele Grüße!
Alex
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