Und Pozileigeschichte die 5.

  • ... aber das problem ist dieses, wenn die rennleitung will, kann sie selbst genehmigte und eingetragene teile entfernen lassen - wegen abstrakter gefährdung der strassenverkehrsordnung oder der öffentlichen ordnung!

    deswegen sollte man recht behutsam mit dem ausloten der rechtlich und praktisch möglichen umgehen!

    ciao

  • ... denn bei Grün-Weiß ist die Rechtslage sehr wohkl bekannt!

    Rundumleuchten sind i.d.R. nur für Einsatzfahrzeuge von
    Rettungsdiensten und Polizei erlaubt (meist blaues Blinklicht).

    Orangene Leuchten sind bei ADAC, Abschleppern, Schwertrans-
    port, u.ä. im Einsatz aber mit klarer Genehmigung.

    Wer meint, auf einem Privatfahrzeug eine solche Leuchte einzu-
    setzen und sich damti eine freie Fahrbahn zu sichern, kommt
    ratzfatz wegen Amtsanmaßung dran. :eek: :eek:

    Grüssle,
    Markus

  • wir wollen die leuchten nicht benützen, sondern nur anbauen!

    amtsanmaßung ist klargestellt, es geht nur darum ob man funktionslose leuchten anschrauben darf oder nicht!

    wir sind doch keine schwerkriminellen :D

    ciao

  • erstens:
    also bei uns fährt ein feuerwehrbulli rum in rot mit rundumleuchte auf dem dach. allerdings abgedeckt. (mit ner blauen pudelmütze). die schrift ist auch entfernt.

    zweitens:
    der "feuerbär" opel blitz den es bei uns am ort gab ist vor einigen monaten abgebrannt.
    opel blitz mit wohnwagenausbau in feuerwehr-rot und mit weissen lettern "FEUERBÄR" auf beiden seiten. ohne leuchten.

    also ich glaube das zu den rundumleuchten die gleichen grundsätze gelten wie bei normalen leuchten am fahrzeug. das sie nicht funktioneren dürfen sollte klar sein. alles was nicht funktioniert und an leuchten am fahrzeug ist muss abgedecht sein.

    das gilt auch für zusatzscheinwerfer fern oder nebel. wenn diese abgedeckt sind dürfen sie nicht funktionieren. bzw auch andersrum alles was nicht funktioniert muss abgedeckt sein.

    kristian cilas

  • Also beim letzten Ami-Dino-Treffen hier in Ibbenbüren fuhr'n original-amerikanischer-Bullenwagen aus den 70ern rum. Und zwar mit kompletter Lichtorgel und Sirene. Sogar genehmigt.Vielleicht hat er es mit H-Kennzeichen durchgekriegt, keine Ahnung.

    Inno-Uwe
    war sogar noch die Halterung für die Pump-Gun vorhanden. An der hing allerdings'n Kinder-Holzgewehr mit Gummipfropfen oben drauf:eek:

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!

    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!

  • Mal ne ganz blöde Frage...

    ist eigentlich schon einmal jemand zu nem Polizeipräsidium gefahren und hat mal offiziell angefragt, was alles so erlaubt ist?

    Inno-Uwe
    wenn die's nicht wissen...


    .....sollen die's rausfinden

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!

    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!

  • Für so historische Wagen gibt es Sondergenehmigungen. Die Verwechslungsgefahr mit einem deutschen Polizeifahrzeug ist ja selbst für non-stop-amerikanische-krimi-serien-seher recht gering. Aber historische deutsche Polizeifahrzeuge mit Blaulicht habe ich noch nie fahren gesehen, außer sie gehören immernoch der Polizei und werden für Werbezwecke eingesetzt. Hingegen gibt es historische Feuerwehrfahrzeuge mit Blaulicht in Privatbesitz. Aber wie da die argumentation ist weiß ich ach nicht. Wahrscheinlich wird gesagt, daß eine Verwechslungsgefahr aufgrund des offensichtlichen Alter und der Bauart der Fahrzeuge nicht mehr gegeben ist.

    Gruß Tom

  • "Wahrscheinlich wird gesagt, daß eine Verwechslungsgefahr aufgrund des offensichtlichen Alter und der Bauart der Fahrzeuge nicht mehr gegeben ist."

    irrst du aber. Denn fahr mal rüber in den osten, da gibt es noch genug alte Feuerwehrfahrzeuge da die einfach kein geld haben neue anzuschaffen. Beim THW ists das selbe, unsere Fahrzeuge sind auch teilweise so alt, das man meinen könnte die sind nicht mehr im Einsatz, aber das sind se doch noch.

    gruß jürgen

    der sich nicht sicher ist, wie das mit den Blaulicht ist, abba denken tut, das es keinen Einspruch geben könnte, wenn man nur son Blaulicht ohne Innenleben aufs dach schrauben tut.

    aber vielleicht klärt das ja wer definitiv.

    Es ist gar nicht auszudenken, was unsere Gedanken aus uns zu machen imstande wären,
    wenn wir imstande wären, etwas aus ihnen zu machen. - Ernst Ferstl - :cool:

    nachtausgabe.de

  • Zitat

    der "feuerbär" opel blitz den es bei uns am ort gab ist vor einigen monaten abgebrannt.


    welche ironie des schicksals :rolleyes:

    Zitat

    Wahrscheinlich wird gesagt, daß eine Verwechslungsgefahr aufgrund des offensichtlichen Alter und der Bauart der Fahrzeuge nicht mehr gegeben ist.


    glaub ich auch, vor allem wenn es im minis bzw. käfer geht. ich glaube kaum, daß irgendein gericht hier eine ernsthafte verwechslungsgefahr sieht.


    ganz allgemein glaube ich, daß die probleme bei einem vermeintlichen feuerwehr-fahrzeug weitaus geringer ausfallen müßten, als bei polizei-ähnlichen. da is ja irgendwo klar, daß alle bullen, die sich für was besonderes halten, gleich ausflippen. denke, bei einem feuerbär o.ä. kriegen die nicht so schnell einen kollaps.
    könnte höchstens sein, daß man von einem löschzug aufgehalten u. zu tode geprügelt wird... :D

  • Also die Pozilei zu lackieren wie sie ist, ist schon ein sehr großes Wagnis gewesen. Aber noch nen Blaulicht obendrauf, das ist nen bisschen zu heftig denk cih. Soweit ich weiß, ist es auch verboten nur so ein Ding im Auto betriebsbereit mitzuführen.
    Als die Polizistin damals ne Anzeige gemacht hat, hat sie mein Auto nach nem Blaulicht durchsuchen lassen. Das Aufsehen, was ich jetzt errrege ist denke ich mal genug. Ich fahr momentan eigentlich nur abends mal zum einkaufen, aber die ganze Kleinstadt kennt mich.

    Wenn jemand mich kennenlernt und dann erfährt, das die Pozilei mir gehört, dann heißt es immer, ach du bist das.

    91er Mayfair "Pozilei", 87er Ford F250, 2010er Ford Crown Vic L.A. Police, 2010er Chrysler 300C, Stockccar BMW E30, Stockcar Lada 2101

  • Hi all,

    Gesetzte können so interessant sein... *gähn*

    Naja, für alle Interessierten in D gilt die StVZO und daher gibt's an Privatfahrzeugen wohl kein Blaulicht. (Ausnahmen bestätigen die Regel...)

    Die Links bringen vielleicht etwas Klarheit...

    http://kostenlos.freepage.de/cgi-bin/feets/…zo/52stvzo.html

    und

    http://www.ff-mueckenberg.de/Ausbildung/A1/Blaulicht.pdf

    ... und bevor ihr auf die Idee kommt: Nein, ich bin weder Rennleiter noch Paragraphenhengst ... :D

    hth, Thommy

  • immer diese mißverständnisse! mir gehts ja gar nicht ums blaulicht, und schon gar nicht um ein funktionstüchtiges. die frage bezog sich in erster linie auf die lackierung. wollt nur wissen, ob das in österreich ähnlich geregelt ist.

    Zitat

    Als die Polizistin damals ne Anzeige gemacht hat, hat sie mein Auto nach nem Blaulicht durchsuchen lassen.


    hätte gern ihr gesicht gesehen, als sie zum ersten mal das schreiben der staatsanwaltschaft in händen hielt, die ziege....

  • Hab mal a bisserl gegoogelt....nur so nebenher...


    Golf spielen, Astra trinken, Mini fahren
    <- ob der sich nochmal einkriegt ?

  • @tinti:

    Ich versteh dich... ich wüsst nicht warum sich wer drüber aufregen sollte. Rein gesetzlich sollte das klappen, ich mein ich weiss ´dass nicht 100%ig, aber ich hab ein bissi mit der MV (Military Vehicle) Szene zu tun (beitze dre US-Army Jeeps), und da bekommt man ein bissi was mit.

    Ein Freund von mir hat eine BJ 1942 Feuerwehr (Mercedes), und das stellt auch kein problem dar...
    Er hat mal erwäähnt, das du auch Blaulichter drauf haben darfst, nur müssen sie auf öffentlichen Straßen abgedeckt sein (weil funktionsfähig). Wenn du also ins Gelände oder auf privatgrundstükcen rumgurkst, dann darfst sowieso alles... (bzw. fragt keiner danach).

    Was die lackierung betrifft: Frag doch mal am Gendamarie Stützpounkt deines Vertrauens nach :santa3:

    >Vik<

    "Der Irrsinn hat Methode" - "Hamlet" Shakespeare
    http://www.g503.at/forum | http://www.jewellabs.com

    1942 Willys MB 14xxxx (Script) - running
    1943 Ford GPW 152028 - under restoration

    1968 Mini 1000 MK2 - FOR SALE
    1981 VW LT35 Firetruck
    1988 Suzuki SJ 413 JX
    2000 Peugeot 206 XT 2,0 HDi 90
    2009 Toyota HiLux 3,0 City

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