Hallo Leute,
hab mal ne (für mich) wichtige Frage,
gemäß dem Fall, jemand der alkoholisiert ist und zwar in einem für den Straßenverkehr untauglichen Zustand, kündigt mir an in absehbarer Zeit sein Steuer zu ergreifen und am Straßenverkehr teilnehmen zu wollen. Wäre ich in dieser Situation, gemäß dem Falle es passiert etwas, nicht nur moralisch sondern gesetzlich zu belangen weil ich die Tat nicht verhindert, vereitelt oder sonstewas hab ?
Gingen meine Befugnisse soweit, mich in diesem Falle über das Eigentumsrecht des Betreffenden hinwegzusetzen und ihm/ihr den Schlüssel einfach abzunehmen ? (BGB §228,229, 904)
Wer kennt sich damit etwas aus und kann mir weiterhelfen ?
Greetz
Tobi