Eintragungen im Fahrzeugschein

  • Es geht um Eintagungen von verschiedenen Auspuffanlagen.

    Ist es möglich mehrere davon in die Papiere eintragen zu lassen, oder gibts da immer nur eine die man eintragen darf?

    Ist vielleicht ne blöde Frage aba hab da echt keine Ahnung.

    Beste Grüße, Dennis .

    She´s beautiful, she´s precious and you spend all your money on her.....
    she´s your car !

  • Bin mir da nicht so sicher.
    Hab schon öfter gehört das es Ärger gab weil Sachen, wie zB Lenkräder, eingetragen aber nicht mehr eingebaut waren und das die Papiere entsprechend geändert werden mußten weil nur das drinstehen darf was auch tatsächlich dran/drin ist.
    Bei Felgen gibts eine Ausnahme weil bei vielen sonst die Verwendung von Winterreifen nicht ohne weiteres möglich wär

    If you can't stand a joke, don't drive one

  • Werd mich wohl mal bei der Zulassungsstelle kundig machen. Ich wollte ( und will noch ) ein paar Meinungen hören, nicht das die mir da dumm kommen oder einer der Sesselfurzer da Ahnung hat wie ich vom Stricken :D

    Beste Grüße, Dennis .

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  • ...wie man fragt...!

    Wenn Du schon mit der Einstellung dahingehst:
    "ihr seid alles Sesselfurzer und habt sowieso keine Ahnung", wirds wohl eine ebensolche Antwort geben.

    Schließe mich übrigens KLAS's Meinung an, allerdings solltest Du vielleicht erst mal im Sachverständigenbüro anfangen zu fragen.
    Die Zulassungsstelle trägt ja nur das ein was der Prüfer notiert.

    Bodo

    zuviel des guten ist der anfang vom bösen... ;)

  • Eingetragen ist eingetragen und MUSS auch verbaut sein und drin bleiben. Es sei denn, wenn beides WAHLWEISE drin steht (was aber bei Auspuffanlagen eher nicht der Fall sein wird)

    Wer zB. Hosenträgergurte eintragen lässt, hat automatisch einen 2-Sitzer und somit erlischt die Betriebserlaubnis, wen man hinten jemanden mitnimmt! Wenn aber nicht eingetragen (was auch nicht nötig ist), dann ist es wahlweise zum Originalgurt und somit ohne Sitzplatzbeschränkung.

    Also reicht es i.d.R. ja, dass du nur die Prüfbescheinigung des TÜVtlers und die ABE des Herstellers dabei hast. Somit hast du ja 'wahlweise':
    Wahlweise zeigst du die ABE oder die für die andere Anlage oder gar keine und hast dann die Originaltüte drunter. :)


    Andi

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Ja das mit den Sesselfuzern beruht auf Erfahrung mit Behörden. Ich werd aba nicht mit so einer Einstellung hingehen sonder immer :) freundlich sein.

    Wichtig ist ich würd es gleichzeitig eintragen lassen und da wüsst ich gern wie ich mich verhalten soll.
    Hatte heute schon mal versucht bei der Zulassungsstelle anzurufen, doch wurde ich automatisch mit einem Band verbunden, welches mir viele Informationen versprach aber dafür 1,89€ !!!!! die Minute haben wollte, tsssss.
    Also wohl doch hinfahren.
    Sind beides Gutachten vom Tüv Nord, also da am besten mal fragen?

    Beste Grüße, Dennis .

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  • Hallo,

    was evtl. eine Lösung sein könnte:
    Zur Dekra oder freien Sachverständigen fahren, die tragen das dann nicht in die Papiere ein, sondern auf einem Zettel, der dann immer mitgeführt werden muß und/oder später in die Papiere übertragen werden kann.
    Den mußt du dann immer dabei haben. Ob du ihn dann vorzeigst kannst du dann von der 'Ausbaustufe' deines kleinen Rackers abhängig machen.

    Viel Erfolg,

    Oli

    You've been MINIed!

    Silbener MPI mit 12" Four-spoke Revos, MK II Rückleuchten -> leider vercheckt...:(
    -> jetzt MGB GT V8!:D

  • Hallo,

    was evtl. eine Lösung sein könnte:
    Zur Dekra oder freien Sachverständigen fahren, die tragen das dann nicht in die Papiere ein, sondern auf einem Zettel, der dann immer mitgeführt werden muß und/oder später in die Papiere übertragen werden kann.
    Den mußt du dann immer dabei haben. Ob du ihn dann vorzeigst kannst du dann von der 'Ausbaustufe' deines kleinen Rackers abhängig machen.

    Viel Erfolg,

    Oli

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