Mini in Verwahrung wegen Bastuck! Fragen zur Rechtslage.

  • Hallo Leute,


    mir ist gerade was widerliches passiert.

    Komm grad mit nem Kumpel vom Burger Essen die Ingolstädter in München runter in ne Bullen Kontrolle.

    Dacht ich mir: nix getrunken, nix graucht, alles in Bester Ordnung.

    Führerschein, Fahrzeugpapiere, Verbandskasten, Warndreieck - alles dabei.

    Da geht der Bulle so um meinen kleinen rum und sieht natürlich die Bastuck.

    Dann hat er mit seinem Messgerät 98db bei 4000rpm gemessen.

    Ich war mit der Bastuck beim TÜV und dieser hat mir das Ding auch eingetragen. Also ich hab diesen Wisch bekommen, auf dem steht das die technischen Änderungen alle in Ordnung sind.

    Hab dem Bullen also den Wisch und die ABE gegeben und der meinte "ich weiss nicht warum der TÜV Ihnen die Anlage eingetragen hat obwohl sie 15db zu laut ist."

    Da hat er gar nicht lang gefackelt und gleich den Abschlepper gerufen. Er meinte das damit die Betriebserlaubnis verfallen ist.

    Hab dann noch ewig mit ihm rumverhandelt, wollte aber nicht mit sich reden lassen... Naja, da hab ich mich dann den Dingen gefügt.

    Kann das angehen? Dürfen die das? Ich fahr doch zum TÜV weil ich mir sicher sein will das mein Auto in einwandfrei verkehrssicherem Zustand ist. Muss dazu sagen dass der Typ vom TÜV die Lautstärke nicht gemessen hat. Er nur drunter geguckt, die Typenbezeichnung der Bastuck mit der ABE verglichen und das Ding eingetragen.

    Achja, Kat und Vorschalldämpfer sind Ordnungsgemäss montiert.


    So, jetzt steht der kleine in der Verwahrungsstelle.


    Kennt sich jemand von euch mit der Rechtslage aus? Was soll ich tun?


    Sorry für Fehler und so, bin noch ganz aufgelöst.


    mfg Toni

  • habe von ähnlichen vorfällen gehört. allerdings mit smart und brabusauspuffanlagen. genaue rechstgrundlage kenn ich nicht. aber bei euch in bayern ist die rennleitung in letzter zeit hinter kravallmachern ganz schön hinterher. ich an deiner stelle würde mir den mehraufwandt von bastuck erstatten lassen. du hast ein produkt gekauft, es ordentlich verbaut, eintragen lassen und die grundlage zum eintragen hat bastuck erstellt. der fehler liegt also nicht bei dir sondern bei bastuck.

    ich habe mich schon immer gefragt warum eine auspuffanlage mit diesen schalldruck überhaupt eine abe oder zulassung hat.

    kristian cilas

  • die sache, wie sie dir passiert ist, ist bei motorrädern mittlerweile gängige praxis.anstat wie früher ein mängelkärtchen, gibt es heute nen fussgänger:( . den nachweis, dass die bastuck im originalzustand schon zu laut war(also neu schon), den musst du erbringen.dieses wird dir nur sehr schwer gelingen, da die hersteller der anlage sich mit allem möglichen herauswinden werden. falls du da durch gehen willst, nimm dir einen anwalt.

    gruß patrick

  • Hab grad man ein paar Rechtseiten durchgeblättert...,

    http://www.honda-club.net/verkehrsrecht_motorrad.htm

    Zitat


    EG-BE-Auspuff und Lärmentwicklung

    Wie schon geschildert, muss der Hersteller eine Übereinstimmungserklärung vorlegen, in der er auch bestätigt, dass die Lautstärke der des Originalauspuffs entspricht. Wenn man dann den Zubehörschalldämpfer erstmalig im Kaufzustand montiert, ist niemand verpflichtet, noch zusätzlich eine Geräuschmessung durchführen zu lassen, man kann sich auf die BE verlassen. Sollte er dann trotzdem zu laut sein und bemängelt werden, gilt die BE trotzdem weiter und der Auspuffhersteller ist dafür verantwortlich (gesetzliche Gewährleistungsfrist 6Monate - Kaufbeleg aufbewahren).
    Bekanntermaßen neigen die meisten Zubehörschalldämpfer dazu, nach einiger Zeit lauter zu werden (wenn der Dämmstoff im Auspuff "verbrennt"). Wenn der Hersteller beim Kauf darauf hingewiesen hat (z.B. durch einen Beipackzettel), ist er - auch wenn das dann innerhalb der Gewährleitungsfrist passiert- für die Folgen nicht haftbar zu machen. Nach der Gewährleistungsfrist ist jeder Fahrer selbst für die Lautstärke des Auspuffs verantwortlich - wenn der Auspuff dann zu laut wird, kann man dem Hersteller und der BE dann nicht mehr die Schuld geben!
    Nach oben

    und dann noch

    http://www.123recht.net/forum_topic.asp?topic_id=8115

    Besonders der zweite Artikel wg. München ist ja interessant.

    Ansonsten kann man nur sagen: S..... Polizeistaat!

    CU, Thommy

  • Ohne genaue Rechtskenntnis (ist ja überall etwas anders) würde ich aus dem Stehgreif die Messung anzweifeln. db Messungen sind nämlich nicht ohne und durch kleine Abweichungen kommen völlig falsche ergebnisse raus.

    Wie laut darf denn dein Mini sein laut Papieren? 83db?

    If you can't stand a joke, don't drive one

  • Zitat

    Besonders der zweite Artikel wg. München ist ja interessant.

    ...und genau so ist es vor einiger Zeit in Nürnberg passiert! Hatten das Thema in Unterfranken auf dem Treffen.
    Betreffende Person klagt nun auch schon seit über 2 Jahren das er wenigstens das Geld für die zerstörte Bastuck kriegt. Es sind dadurch schon ein haufen Kosten entstanden aber er will das durchziehen...
    Leider hab ich keine Telefonnummer von ihm, sonst könntet ihr euch austauschen.

    Also leider kein Einzelfall

    Martin

    Minibesitzer seit 9/97

  • Da kann man ja nur froh sein, nicht in "Stoibercounty" zu wohnen!!

    Hier in Schleswig - Holstein hab ich noch nie von solchen Aktionen gehört. Und bei meiner GSXR konnte man durch den Auspuff in den Brennraum gucken ;):D

    Gruß Sascha

    44:75:20:62:69:73:74:20:64:65:66:69:6e:69:74:69:76:20:65:69:6e:20:4e:65:72:64:21

  • kennst du einen anwalt der sich mal schlau machen kann ?
    evtl. mal das geld in ein beratungsgespräch beim anwalt investieren. aus dem motorradbereich kenne ich auch schon einige solcher geschichten
    ich weiss es auch nicht 100%ig, aber in einer der letzten ausgaben der motorradzeitschrift mo war ein artikel zu diesem thema, darin stand dass die polizei nicht berechtigt ist wg. einem zu lauten auspuff das fahrzeug zu beschlagnahmen (verhältnismässigkeit der mittel oder so), laut diesem artikel dürfen sie das nur, wenn die verkehrssicherheit beeinträchtigt ist (defekte bremsen,...). das ist aber durch eine brülltüte nicht gegeben.
    drück dir die daumen , dass du deinen kleinen bald wieder bekommst

    chris

    Speed is a bit like farting. You have to know when it's inappropriate.

  • Sorry falscher Thread.
    aber wo wir beim Thema sind

    wurde letztens auch mal am Ortsausgang angehalten, weil ein anderer am Ortseingang im Gebüsch hockte.
    Wollten monieren, daß mein Kennzeichen zu tief sitzt(:rolleyes: :rolleyes: :rolleyes: )!!!.
    Zum Glück kamen mir vorm Ort welche mit Lichthupe entgegen, so daß ich mit niedrigen Drehzahlen ankam.
    So bin ich mit meinem 28 Jahren alten originalen Inno-Auspuff der nu wirkich kein Innenleben mehr hat so gerade noch davongekommen, denn zu dem haben sich die beiden Jungs nicht geäußert.

    Inno-Uwe
    aber mit dem Blick auf die Erstzulassung hat sich meist eh alles erledigt. Außerdem zieht immer der Spruch" Das ist kein MINI, das ist ein INNOCENTI!!!! Ein Italiener aus Milano und keiner aus f.....g cold and rusty England!!!

    LOUD PIPES SAVE LIVES !!!

    ---> fehlende Leistung wird durch den WAHNSINN des Fahrers ergänzt !!!

  • Solltest Du Mitglied in einem Automobilclub sein, ruf doch dort (leider erst am Montag) mal die Juristen an. Die können Dir sicher dazu etwas sagen. Das kostet zumindest erstmal nichts.

  • TüV ist keinerlei Garantie! Betriebserlaubnis, Gutachten schon.

    Ich würde mich hier sehr krummmachen, um mehr zu erfahren. Das scheint mir absolut Wichtig (siehe 2 Jahre Prozess wegen Schadenersatz geöffneter Auspuff - welch Irrsinn!):

    Zitat

    Zitat chris
    ... aber in einer der letzten ausgaben der motorradzeitschrift mo war ein artikel zu diesem thema, darin stand dass die polizei nicht berechtigt ist wg. einem zu lauten auspuff das fahrzeug zu beschlagnahmen (verhältnismässigkeit der mittel oder so), laut diesem artikel dürfen sie das nur, wenn die verkehrssicherheit beeinträchtigt ist (defekte bremsen,...). das ist aber durch eine brülltüte nicht gegeben.

    Es gibt auch sehr viele Internetseiten Recht zum durchsuchen!

    Better times without money than times without Mini

  • Hi allerseits,
    das Thema hat mich nicht losgelassen, daher hier noch ein Urteil auf den Seiten des ADAC, das evtl. auch für andere interessant sein könnte (Für alle Bayern: Ausdrucken und ins Handschuhfach legen...):

    http://www.adac.de/Recht_und_Rat/…ageID=27325%231 (braucht ein Login...)

    Da heisst es:

    Zitat

    Die Veränderung von Fahrzeugteilen führt nur dann zum Erlöschen der Betriebserlaubnis, wenn zu erwarten ist, daß dadurch andere Verkehrsteilnehmer gefährdet werden. Das gleiche gilt für die formale Feststellung, daß Fahrzeugteile nicht den Vorschriften entsprechen. Die Benutzung von Reifengrößen, die nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind, soll im Regelfall auch nicht zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führen (OLG Köln, Az. Ss 11/97 (Z), DAR 98, 27).

    Demnach wäre die Rennleitung hier übers Ziel hinausgeschossen, denn der Auspuff selbst gefährdet höchstens das Gehör des Fahrers... :D

    Die Grün-Weißen könnten natürlich argumentieren, dass hier "offensichtliche Manipulation" stattgefunden hat (wegen mehr als 5dB zum eingetragenen Wert). Die Begründung der erloschenen BE reicht aber nach obigen Urteil nicht zur Beschlagnahme des Fahrzeugs...

    CU, Thommy

    PS: Noch ein Nachsatz von der Autobahnpolizei zur Interpretation des §19 StVZO http://www.autobahnpolizei.de/f2_bet.htm

    Zitat

    2.2.2 Erlöschen der Betriebserlaubnis gem. § 19 Abs. 3 StVZO:
    Grundsätzlich erlischt die Betriebserlaubnis eines Fahrzeuges nicht, wenn bei Änderungen durch Ein- oder Anbau von Teilen für diese Teile eine Betriebserlaubnis oder Bauartgenehmigung vorliegt oder der nachträgliche Ein- oder Anbau im Rahmen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug genehmigt ist.

  • ... das ganze!

    Zuerst muss man mit dem Bastuck zum TÜV rennen, damit der einem Bestätigt:"Jawohl, sie haben den Auspuff richtig montiert" und dann kommen die Sheriffs und sagen "Ne, so nicht. Tut das not das der Mini so laut ist?". In was für einem Land leben wir eigentlich?
    Unnötige frage: In einem wo man Autofahrer gnadenlos abzockt.

    @fatTony: Kopf hoch. Lass Dich nicht unterkriegen! HAlt uns auf dem Laufenden.

    Mfg Benni (der seit Donnerstag auch Bastuck fährt und den eigentlich gar nicht laut findet!!)

  • Moin,

    also ich kann mich nur dem allgemeinen Tenor anschließen "such dir einen guten Anwalt".

    Wir hatten letztens noch so eine nette Diskussion in einem Moppet-Forum, was der TÜV einträgt ist der Rennleitung und dem Gericht egal. In letzter Instanz bist Du als Fahrer dafür verantwortlich, dass dein Fahrzeug den gültigen Vorschriften entspricht.
    Die Jungs vom TÜV wollen auch Geld verdienen und eine Eintragung mit Gutachten ist schnell verdientes Geld.

    Von der Rechtslage her bist Du also zu recht erwischt worden, ganz einfach.

    Für Dich stellt sich jetzt die Frage wie bekommst Du die Unkosten die Dir entstehen wieder rein.

    Die Abschleppkosten kannst Du vermutlich von Papa-Staat wiederbekommen. Stichwort Verhältnislässigkeit der Mittel und Durchführung der Messung. Haben die Jungs vorher die Umgebungsgeräusche gemessen???? Wie haben die Gemessen??? Abstand, Winkel zum Auspuff??????
    Im Motorradbereich haben sich so schon einige Leute Ihr Geld wiedergeholt.

    Das Geld für den Auspuff musst Du dir von Bastruck wiederhohlen. Auf der Kohle für die TÜV Untersuchung wirst Du wohl sitzen bleiben.

    tschö
    GNOM

    Der Weg ist das Ziel und es gibt keinen Grund stehen zu bleiben

  • Hi,

    das kann doch echt nicht sein!
    Es ist doch JEDEM, inklusive BAstuck selbst, klar, daß die Tüten VIEL zu laut sind. Und zwar im Neuzustand. Damit ist klar, daß Bastuck beschaißt, indem sie offensichtlich andere "Dämpfer" verkaufen, als sie irgendwann mal haben prüfen lassen.

    D.h. sie handeln der Erklärung zuwider, die mit der ABE versehenen Dämpfer GENAUSO zu bauen wie den, den sie haben prüfen lassen.
    (Leider tun sie das, weil wir das wollen. Krawalltüten nämlich)
    Das wiederum müßte sich doch ganz leicht dadurch beweisen lassen, daß alle Minis mit Bastuck zu laut sind.
    => leider mußt du tatsächlich Bastuck in die Pfanne hauen, wozu du sicher einen Anwalt brauchen wirst.
    Viel Erfolg,

    Oli

    You've been MINIed!

    Silbener MPI mit 12" Four-spoke Revos, MK II Rückleuchten -> leider vercheckt...:(
    -> jetzt MGB GT V8!:D

  • Moin,

    @ Oli: Das sollte man dem Richter aber so nicht sagen, wenn Du schon vorher gewusst hast das das Ding zu laut ist, hast Du bewusst ein nicht zulässiges Bauteil an dein Auto geschraubt :santa1:

    Ich kann mir auch nicht vorstellen das Bastuck die Anlagen anders fertigt als irgend wann mal genehmigt. Eventuell wurde bei der Zulassung damals schon ein Auge zugedrückt.
    Oder die verwendeten Testfahrzeuge waren so aufgebaut das man innerhalb der Tolleranzen blieb.

    Es gibt für mein Moppet Auspuffanlagen die für junge Baujahre trotz ABE zu laut sind. Da wurde meiner Meinung nach einfach die ABE "verlängert" ohne auf geänderte Geräuschbestimmungen zu achten.
    Ist auch noch eine Möglichkeit, Was ein alter Vergaser darf, darf ein MPI noch lange nicht.

    Wie gesagt in letzter Instanz ist man selbst für das verantwortlich was man anbaut

    gnom

    Der Weg ist das Ziel und es gibt keinen Grund stehen zu bleiben

  • Hallo Leute,

    danke fürs Beileid :)

    Die Sachlage ist derzeit folgende:

    Ich habe, genauso wie mein Vater, mit einigen Juristen und Anwälten über den Fall gesprochen. Die Gesetzlage ist die, dass die Rennleitung ein Fahrzeig dann beschlagnahmen darf, wenn davon ausgegangen werden kann, dass die Betriebserlaubnis durch Modifikationen am Fahrzeug nicht mehr gewährleistet ist.

    Der Auspuff ist eingetragen, keine Frage, die Gesetze besagen jedoch, dass man auch bei einer eingetragenen Veränderung am Fahrzeug (in diesem Fall also das Ofenrohr) selbst dafür verantwortlich ist dass die Betriebserlaubnis gewährleistet ist (in diesem Fall also nicht, weil der Auspuff zu laut ist).

    Jetzt wird am Donnerstag ein Gutachten gemacht, das wahrscheinlich (ich bin mir sicher) ergeben wird, dass der Auspuff zu laut ist.

    In diesem Fall bin ich alleinig für die aufgekommenen Kosten verantwortlich. Und das wird nicht billig werden: Abschleppen, Gutachten, Bearbeitung, Bußgeld.... und das schärfste ist, ich darf das Auto noch nichtmal privat aus der Verwahrstelle abschleppen, da hierfür anscheinend nicht jeder Autofahrer berechtigt ist. Ich muss die Karre also von einem Abschlepper bis zu mir nach Hause bringen lassen.

    Das einzige Hintertürchen (und damit ein Lichtblick) das mir evtl. bleibt ist, dass der TÜV mich nicht darauf aufmerksam gemacht hat, dass ich für die Lautstärke des Endrohres trotz Eintragung selbst verantwortlich bin.


    mfg Toni

  • Zitat

    Original geschrieben von Oli
    Hi,

    das kann doch echt nicht sein!
    Es ist doch JEDEM, inklusive BAstuck selbst, klar, daß die Tüten VIEL zu laut sind. Und zwar im Neuzustand. Damit ist klar, daß Bastuck beschaißt, indem sie offensichtlich andere "Dämpfer" verkaufen, als sie irgendwann mal haben prüfen lassen.

    D.h. sie handeln der Erklärung zuwider, die mit der ABE versehenen Dämpfer GENAUSO zu bauen wie den, den sie haben prüfen lassen.
    Oli

    Was aber zu beweisen wäre!

    .

    Bodo

    zuviel des guten ist der anfang vom bösen... ;)

  • OK, der Halter muss also dafür sorgen,dass sein Auto in einem entsprechende Zustand ist.
    Aber kann man nicht davon ausgehen, dass bei einem Teil mit ABE dies der Fall ist?
    Die Frage ist weiterhin: Wie will Otto Normalautofahrer denn feststellen, dass sein Auto den Grenzwert überschreitet? Hat ja nicht jeder grad die Messgeräte parat, und dafür gibt es ja schließlich den TÜV - oder seh ich da was falsch?

    Irgendwo fehlt mir da die Rechtssicherheit - egal wie man es macht - macht man es falsch. Warum noch eintragen lassen, wenn's eh Wurst ist??? :confused:

    Naja, ich krieg mich halt immer noch nicht über diese Behördenwillkür ein... :mad:

    CU, Thommy

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