In meiner Tageszeitung habe ich gerade folgenden Artikel gefunden:
http://www.nwz-online.de/2_dyn_449.php?…15&navpoint=3.1
Nach diesem Urteil sind zukünftig Klagen gegen Städte und Gemeinde wegen Fahrzeugschäden durch zu hohe Bodenwellen (bis 11,5 cm) zwecklos.
Also, vor dem Überfahren von Bodenschwellen immer schön nachmessen.
Ist der betreffende Mini-Fahrer zufällig hier im Forum vertreten (oder kennt ihn jemand)?