Hallo zusammen,
ich hab bei dem MK1 den ich gerade verkaufen möchte das Problem das der DVLA in der V5C zwei Tippfehler unterlaufen sind. Der Buchstabe „S“ wurde einmal als 5 und einmal als 3 übernommen. Fiel mir leider damals in UK nicht auf
Das kommt im Prinzip ja häufiger vor und in verschiedenen Erfahrungsberichten wird in Absprache mit dem Prüfer die der Papiere übernommen. Oder gibt es da andere Erfahrungen? Wenn ich ihn für mich machen würde könnte ich das vorher mit dem Prüfer klären aber für einen Verkauf ist es halt was anderes.
Hatte jetzt nen Interessenten aus Luxemburg für den die Nummer kein Problem war aber hier ist der Verkauf am fehlenden Kaufvertrag gescheitert. So kann er in Luxemburg nur als Halter aber nicht als Eigentümer zugelassen werden. Hab den damals über eBay gekauft und auf Achse aus UK heimgefahren und blöderweise keinen weiteren Vertrag mitgenommen.
Das V5C wurde handschriftlich mit meinen Angaben versehen und an die DVLA geschickt die es mir dann natürlich nach Deutschland geschickt hat mit dem Hinweis das eine deutsche Adresse ja nicht eingetragen werden kann.
Hatte noch mal mit der DVLA gesprochen aber nachträglich ein Exportzertifikat mit meinem Namen als Eigentumsnachweis bekomme ich nicht da ich ja dort für das Auto nicht registriert bin. An den Tippfehlern der VIN ist aus Deutschland auch nicht zu rütteln aber das war ja klar.
Die Frage ist jetzt ob die V5C und der Schrieb der DVLA das ich nicht als Halter eingetragen werden kann zumindest in Deutschland ausreicht oder ob dies auch Probleme gibt?
Vielen Dank schon mal für eure Mühe