Papiere beantragen - gestohlenes Fahrzeug..?

  • Hallo zusammen,

    ich hätte mal eine Frage zur Beantragung von neuen Papieren für meinen Leyland Mini. Ich besitze leider weder Fahrzeugbrief noch Fahrzeugschein. Der Mini ist soweit fertig, dass ich ihn demnächst zum TÜV bringen werde.


    Der Wagen wurde 1993 von der Stadt versteigert, da er einfach am Strassenrand herum stand. Die Bestätigung von dieser Ersteigerung besitze ich. Außerdem habe ich auch eine Anfrage ans Kraftfahrt-Bundesamt von 1994, in welchem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erfragt wurde,
    die jedoch nicht den "gutgläubigen Erwerb" bestätigen konnte. (Ich habe das Dokument angehängt)

    Ich bin mir jedoch unsicher welche Dokumente ich brauche um die Papiere neu zu beantragen. Weiß jemand mehr über diesen Prozess, bei welcher Stelle ich welche Unterlagen benötige, und was die ersten Schritte sind?

    vielen Dank im Voraus
    und Liebe Grüße

  • Du gehst nun zum TÜV lässt Vollabnahme machen, danach zur Zulassungsstelle mit der Bestätigung der Stadt von 93. Mehr braucht man nicht.

    KBA Unbedenklichkeitsbescheinigung braucht man schon seit bald 20 Jahren nimmer.

    Auf Erfahrung vertrauen

  • Unsere Zulassungsstelle will vorher gefragt werden, d.h. Zulassungsstelle fragt KBA, wenn KBA grünes Licht gibt, geht es zur Vollabnahme bei TüV / Dekra / whatever ….


    Mit dem TüV / Dekra - Gutachten zurück zur Zulassungsstelle und neue Papiere bekommen.

    Ich habe noch einen Inno 1001 aus einer „Garagenversteigerung“ wo ein Mieter die Garagenmiete nicht gezahlt hat ….
    Leider fehlen mir die Versteigerungsnachweise, den mal wieder aufzubauen wird ein Abenteuer in Sachen Zulassung.

  • Hab ich erst im Mai gemacht: 21er Vollabnahme, dafür wollte der Prüfer nen Datenblatt (das kostet beim TÜV ~150€ und bekommste für jede Fahrgestellnummer) danach mit neuem TÜV bereich zur Zulassungsstelle. Ich hatte noch Kaufvertrag und Eidesstattliche Erklärung dabei, hat die aber gar nicht interessiert.

  • Alles über 30 Jahre nicht angmeldet ist beim KBA NICHT MEHR HINTERLEGT.

    Evtl. Findest du ja noch einen alten Kaufvertrag von 1993, Thomas Müller hat damals viele Mini verkauft...

    Soweit ich weiß sogar bereits nach 7 Jahren. Mir wurde gesagt, 7 Jahre nach abmeldung werden alle Daten gelöscht. Ab da muss man das Auto quasi neu anmelden.

  • "Neuzulassung" wird das aber nicht, es bleibt eine "Wiederzulassung" weil sich anhand von (wenn noch vorhanden) alten Papieren oder Herstellerbescheinigungen bzw. Datenblättern oftmals belegen lässt, das ein Fahrzeug schon in Deutschland oder im Ausland zugelassen war.

    Ärgerlich wird es wenn Opa einen Neuwagen kaufte und ihn für den lieben Enkel eingemottet hat. Wenn ein Fahrzeug nie zu Verkehr zugelassen (angemeldet) war, gibt es nichtmal ein "vermutetes Erstzulassungsdatum" .......

    Die Kiste taugt dann nur noch für´s Museum, weil bei der "Erstzulassung" die zum Datum der Erstzulassung geltenden Vorschriften/Regelungen einzuhalten sind.

    Der "Nagelneue Golf 1 GTI" ohne G-Kat und Co. erfüllt die Anforderungen nicht.


    Ich haben zu dem "Garagen-Versteigerungs-Inno 1001" nur noch die alten Göttinger Kennzeichen ......

  • Hier (bei dem vom Opa) wäre der Trick ggf. einen "Kaufvertrag" aus dem Ausland vorzulegen. Dann interessiert die nicht vorhandene Erstzulassung nicht mehr ;)

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