Kurzzeit-Kennzeichen (rote Nummer)

  • Weil das Thema an anderer Stelle auftauchte:

    Die berühmte „rote Nummer“, mit der man Fahrzeuge für einen kurzen, definierten Zeitraum für Probe- oder Überführungsfahrten zulassen konnte, gibt es nur noch mit „gültigem TÜV“ !

    Damit sind sie ihrer ursprünglichen, für den Verbraucher sinnvollen Funktion beraubt und für die meisten von uns wertlos geworden.

    Früher lag es „in der Verantwortung des Nutzers“ diese Kennzeichen nur an „verkehrssicheren“ Fahrzeugen zu verwenden.

    Leider hat sich die Einschätzung von „verkehrssicher“ offenbar massiv verändert.

    Das „auftreten“ auf diversen Tuning oder Showveranstaltungen mit massiv veränderten Fahrzeugen mit diesen roten Kennzeichen, führte zu einem Umdenken bei den Verwaltungen.

    Die „rote Nummer“ gibt es mit verschärftem Regelwerk nur noch als Sammler- ( 07xx ) oder Händlerkennzeichen ( 06xx )

    ……

    Den Posern sei Dank !

  • Ich habe zwei Kfz auf mein 07er zugelassen.

    Logisch bräuchte ich gültigen TÜV dafür, welcher aber nach Zulassung nicht mehr nötig ist, oder wo steht diese Neuerung?

    Es liegt im Ermessen der Zulassungsstelle, wieviele Fahrzeuge auf das Dauerprüfungkennzeichen zugelassen werden dürfen.

    Danke dieser Unvernünftigen würde das Fahrzeugalter von 25 auf 30 Jahre erhöht, was dann auch wieder weniger hilfreich war.

    Für Fahrzeuge mit kleinem Hubraum ist aber auch das H Kennzeichen ein Draufzählergeschäft, da ein normales (mit Saison) günstiger von der Steuer her ist.

    Für mich ist mein 07er Gold wert, weil ich die Oldies speziell halten möchte + daher nicht täglich bewegt wissen.

    Stefan/Poschi

    Es gibt keine Probleme, nur Lösungen

  • Es geht hier nicht um die 07, sondern um die „alten“ roten Nummern bzw. Kurzzeit-Zulassungen für Überführungsfahrten und dergleichen, die früher noch der Verantwortung des Nutzers unterstellt wurden, was den Fahrzeugzustand betrifft.

    Das wurde wegen vielfachem „Missbrauch“ TüV-pflichtig.

  • Stimmt nicht so ganz.....

    Hier mal ein Ausschnitt des Landratamtes in einem süddeutschen Landkreis.

    Zitat:

    • gültiger Bericht der letzten Hauptuntersuchung

      (Achtung: Falls dieser nicht vorliegt, erhalten Sie zwar ein Kurzzeitkennzeichen, die Fahrt wird Ihnen aber beschränkt auf die Fahrt zur nächstgelegenen Untersuchungsstelle im Zulassungsbezirk beziehungsweise in den angrenzenden Zulassungsbezirk und zurück. Beachten Sie bitte auch, dass die Zulassungsbehörde des Fahrzeugstandorts zuständig ist, wenn die gültige Hauptuntersuchung fehlt!)

    Tschö MKFünnef

    Liebe kann man fahren!
    :wrench: wir sind die Minirabauken :wrench:
    :thumbs_up:Support your local dealer:thumbs_up:

  • Danke,der Wink mit dem Zaunpfahl kam an :biggrin: :thumbs_up: Bevor ich Mist mache, danke (wenn ich daran zurückdenke dass ich sogar in Zolder war mit roten Kennzeichen damals , mir wird schwindelig...gut das die Belgischen Polizisten genauso unwissend waren wie ich :laughing: )

  • Ich wollte garantiert nicht posern, daher hätte ich ein Kurzzeitkennzeichen eher gewählt. Aber gut und danke das du mich errinerst, das das auch nicht wirlich legal ist. Ich hätte auch einen befreundeten Händler gefunden, der mir seine rote Nummer geliehen hüätte, aber ich möchte keinen Ärger, weder für mich noch sonst wen. Daher neue Zielvorgabe. Aber danke für das errinnern, das hatte ich so nicht auf dem Schirm. :thumbs_up:

  • 06er Kennzeichen gibt es schon seit Ewigkeiten nicht mehr für Privatleute.

    Kurzzeitkennzeichen sind etwas ganz anderes. Und da hat MKFünnef recht. Die gibts für spezielle Zweck auch ohne gültige HU.

  • Bevor das hier ausartet, ich weiß jetzt wie ich dahin komme, so oder so. Danke für Input. Wenn nur legal, egal was ich früher so angestellt habe mit roten Kennzeichen 🤣🤣🤣

    Einmal editiert, zuletzt von Highlindner (18. Oktober 2024 um 19:26)

  • 06er Kennzeichen gibt es schon seit Ewigkeiten nicht mehr für Privatleute.

    Kurzzeitkennzeichen sind etwas ganz anderes. Und da hat MKFünnef recht. Die gibts für spezielle Zweck auch ohne gültige HU.

    Darfst dann auch wieder heim fahren wenn die HU nicht bestanden wurde? :laughing:

    an 07 und 06 hat sich seit ewigkeiten nichts geändert das mit dem Kurzzeitkennzeichen ist schon länger so und eigentlich auch richtig. Problem ist das halt alles missbraucht wird.... 06 und 07 Nummern werden auch sehr oft auserhalb des erlaubten benutzt.

    Auf Erfahrung vertrauen

  • Zitat

    Mit entstempeltem Kennzeichen:

    Hat Ihr vorübergehend abgemeldetes Fahrzeug noch ein entstempeltes amtliches Kennzeichen, dürfen Sie direkt zur Wiederzulassung und der Hauptuntersuchung inklusive Abgasuntersuchung fahren. Einzige Einschränkung: Die Zulassungsstelle muss im selben oder einem angrenzenden Zulassungsbezirk liegen. Sie müssen jedoch gewährleisten, dass bereits diese Fahrten durch eine Kfz-Haftpflichtversicherung abgedeckt sind.

    Ist eigentlich gewissermaßen ums eck, da das Kennzeichen inzwischen sofort nach Stillegung wieder zur freien verwendung steht.

    Müsste man also die ganze Zeit reservieren und um sicher zu gehen noch bei der Zulassungstelle nachfragen ob das Kennzeichen wirklich noch nicht vergeben wurde. Bei sehr gesuchten Kombinationen kann das trotz reservierung schon mal passieren.

    Auf Erfahrung vertrauen

  • Zitat


    Ist eigentlich gewissermaßen ums eck, da das Kennzeichen inzwischen sofort nach Stillegung wieder zur freien verwendung steht.

    Kommt auf die Zulassungsstelle an.

    Bei uns sind die mehrere Jahre gesperrt.

    Vor paar Jahren waren das noch 7 Jahre.

    Der nicht so hohe Zeitdruck war beim Van ziemlich hilfreich.... :innocent:

    Und ja, man darf alleine mit der EVB am Tag der Wiederzulassung Erledigungsfahrten (HU+AU+Zulassung) tätigen und benötigt kein Kurzzeitkennzeichen.

    Also in dem Fall ist das sowieso schon immer (mind. seit 30 Jahren) obsolet.


    PS: Man darf mit einem Kurzzeitkennzeichen auch kein Fahrzeug aus dem Ausland importieren.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

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