Mini 1993 mit 12A/2B Motor

  • Hallo, eine Frage an die Expert:innen,

    eine Freundin hat sich aus Italien einen 1993er Mini in die Schweiz (VIN: SAXXNYAD...) geholt.


    Leider scheint es dafür kein CoC Zertifikat zu geben, was die Zulassung schon einmal schwieriger macht.

    Ausserdem scheint das Fz. den 12A2B Motor (mit Vergaser) zu haben, was die Zulassung nochmals schwieriger macht.


    Vermutlich geht nur eine Einzelprüfung, wozu man die originalen technischen Daten des Motors (resp. des ganzen Fahrzeugs) haben müsste.

    Hat jemand eine Idee, oder weiss sogar, wer solche Datenblätter zum 12A2B Motor hat oder ob doch noch ein CoC aufzutreiben ist? Die entsprechende (Emil Frey) Klassikabteilung hat (noch) keine Lösung, und weder Mini noch EuroCoC können helfen...


    Bin um jede Hilfe froh!

    Liebe Grüsse, Michael

  • Dürfte ein nur im Ausland (IT und Uk) Modell sein, mit hif38 und 53PS, gab es hier in BRD so nicht mehr. Ggfs kriegst du da mehr Info von Berni-BMC .

  • Das Immer nach COC gefragt wird.... Das wurde erst 1993 von MB eingeführt. Wie solls den sowas für diesen Mini geben?


    Es gibt auch in D einige Mini Sprite. Frag halt mal ob Bierfkopie hilft, einige Tüvs geben sich noch damit zufirieden.


    https://www.bmwgroup-classic.com/de/historie/historische-modelluebersicht-mini.html

    BMW Anschreiben die sollen dir nen Datenblatt schicken


    Oder Zerlegst dein Mini und baust die Teile in ne ältere Karosse die schon eine Zulassung mit Vergaser hat.

    Auf Erfahrung vertrauen


    Einmal editiert, zuletzt von Meister-Mini ()

  • Zitat

    Woher kommst du? Bzw wo in Deutschland steht der Mini?

    Genaues Lesen würde helfen

    man darf einen Mini nicht als Kiste bezeichnen

  • Ok ja aus Italien in die Schweiz.


    "gab es hier in BRD so nicht mehr" hat mich durcheinander gebracht.


    Schweiz bin ich raus, da kann ich nicht helfen. Dort ist ja alles gleich nochmal Komplizierter.

    Auf Erfahrung vertrauen


  • Habe selbes Prozedere in Österreich mit 98er MPI

    CoC gibt es nicht, BMW musste mir das für die Landesprüfstelle genehmigen.

    Dann gehts ab zur Einzelabnahme.

    Sollte soweit aber kein Problem sein, kann dir aber nicht versprechen, dass es in der Schweiz gleich ist.


    Frag am Besten beim TÜV/ der Prüfstelle in deinem Kanton mal nach, was die brauchen.

    Zur Unterstützung gibt es auch einige Classic Mini Werkstätten in der Schweiz. Verzeichnis gibts hier im Forum unter dem Reiter Lexikon oben. Vllt kann dir da wer weiterhelfen.


    LG

  • Stimme ich zu, für einen 93 ziger SPI hat es die CoC Papiere nie gegeben.

    Hast Du keinen Freund in Deutschland ? Dann würde ich den in D zulassen. Macht die Sache einfacher.


    Vg, Norbert

  • Es ist aber kein SPI, sondern ein Vergaser Modell...und den gab es so in BRD nicht. Weiß gar nicht, ob man den auch ohne Probleme hier zugelassen bekäme...denn der dürfte ungeregelten Kat haben und der durfte, wenn ich mich recht entsinne, in BRD ab Ende 1992 nicht mehr neu zugelassen werden...aber das weiß ich nicht genau. Fakt ist, dass Modell mit der Bestückung gab es hier nicht, sondern nur noch Einspritzer mit geregeltem Kat.

  • Ist egal was es in Deutschland gab, wenn der in der EU zugelassen war kann die Zulassung in D nicht abgelehnt werden.


    Und wie gesagt in Deutschland fahren genug Sprites rum. Die sind ja auch alle zugelassen.


    Aber er wohnt nunmal in der Schweiz da ist alles komplizierter

    Auf Erfahrung vertrauen


  • Ok, das mit den Sprites kannte ich so nicht. Aber eh egal, weil eh Schweiz. War auch nur auf den Tipp gemeint, den in Deutschland zuzulassen und in der Schweiz betreiben...

  • Ist egal was es in Deutschland gab, wenn der in der EU zugelassen war kann die Zulassung in D nicht abgelehnt werden.



    Leider nicht ganz richtig. Speziell im Fahrzeugsegment kocht jeder Staat sein eigenes Süppchen.

    Hab ja nun schon paar Autos aus dem Ausland importiert und jedesmal ein Geschixx, weil unsere nationalen Vorschriften ständig strenger sind als anderswo.

    Von wegen EU-Recht steht über nationalem Recht.


    Z.B. war beim 89 er Portugal Moke auf der Rückbank kein Gurt vorhanden, weil national im Herstellungsland nicht notwendig. Hier dagegen schon.

    Alle Aufhängungspunkte waren aber zum Glück vorbereitet, daher kein Problem.

    An dem Auto waren insgesamt 3 Dinge, die in D. so nicht zulässig waren, die geändert werden mussten.

    Der Gurt war das harmloseste.


    Das o.g. Fahrzeug wird äusserst wahrscheinlich an der Euro1-Geschichte scheitern.

    Diese war ab Bj. 1.1.1993 bis 31.12.1996 Pflicht. Danach dann Euro 2 etc. blabla...


    Man kann beim TÜV Süd in Vaihingen erfragen, ob es zur Fahrgestellnummer ein Datenblatt/Motordatenblatt gibt.

    Wenn ja, ist alles OK. Aber vermutlich eher nicht.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Du hast doch schon im englischen Forum geschrieben und hast geantwortet bekommen:


    "..... what info I have with me the 12A2B Engine is the same spec as the 12A2A engine from 1992, only it includes a cat in the exhaust."

  • >>Du hast doch schon im englischen Forum geschrieben und hast geantwortet bekommen:


    Ja mea culpa, habe ich, da unklar, ob im EU Raum jemand eine Lösung für die Zulassung hat, wohingegen die Frage für UK ja eher nach der originalen Spec war. Und die Antwort "12A2A + (ungeregelter) Kat" löst das ja nicht ganz - denn jetzt müsste ich ja die Frage nach den Tech Spec 12A2A stellen :-)


    Trotzdem danke

  • Danke, werde der Spur TÜV Süd mal nachgehen (warte Antwort von BMW Deutschland zuerst ab).

  • Kat ja, aber z.B. in BRD war im 1992 Vergaser Cooper ein ungeregelter drin, der mittlerweile hier ja nicht mehr als Kat angesehen wird, und genau das war auch im 1993 Vergaser der hier angezogen wird. D.h. für mich wiederum: kein Kat und somit nach Abgasnorm 1993 hier nicht zulassungsfähig, da war geregelter Kat Pflicht.. Aber das soll der Tüv entscheiden und somit dann auch die Schweiz im besonderen. Ob das einfacher als hier ist bzweifel ich aber stark.

  • Hat vll was mit der Verdichtung zu tun, der hatte ja nur 50 PS. Aber die Motornummer wird ja nicht das Problem sein.


    Du musst schon in der Schweiz beim TÜV fragen was die den haben wollen für Nachweise, dann kannst die ja besorgen.

    Gibt ja auch Prospekte http://www.minipassionmini.com…0Italian%20Job%201992.pdf, da steht ja auch schon vieles an Daten.


    In der Schweiz war Kat schon viel früher Pflicht, glaub ab 85 bei Neufahrzeugen

    Auf Erfahrung vertrauen


  • "..... the 12A2B Engine is the same spec as the 12A2A engine from 1992, only it includes a cat in the exhaust."

    Aber diese info ist so nicht korrekt. Zumindest nicht für´s europäische Festland...


    Der 12A2A... wurde im Vergaser-Cooper (RSP sowie Mainstream Cooper) verbaut. 10,1:1 Verdichtung, HIF44, schärfere Nockenwelle vom MG Metro, 61 PS

    Der 12A2B... wurde im Sprite verbaut. 9,4:1 Verdichtung, HIF38, zahmere Nockenwelle für Drehmoment (wie 53PS SPi), 50 PS


    Der 12A2AF53 war RSP-Cooper und hatte noch einen Ölkühler

    Der 12A2AG01/G02/G03 im Mainstream-Cooper hatte keinen Ölkühler mehr


    Der 12A2B... wurde in 4 Spezifikationen verbaut. Als G01, G03, G04 und G05. Unterschiede gab´s nur als Schalter oder Automatik, sowie bei der EÜ.

    G01 als Automatik mit 3,1:1, G03 als Schalter mit 3,1:1, G04 für F als Schalter, mit der langen 2,76:1 wie sie später im MPi eingebaut wurde, sowie G05 als Automatik mit 3,27:1


    Beide, 12A2A sowie 12A2B, hatten für´s europäische Festland von Anfang an einen U-Kat. In UK kam der U-Kat bei beiden etwa 1 Jahr später. Daher vermutlich die irreführende Info aus dem englischen Forum...


    In D kam der Sprite nie offiziell in den Handel, wurde aber zumindest in UK, I, und F noch bis `93 oder sogar `94 verkauft. Vereinzelt sind dann einige "Vergaser-Sprites" über Importe aus UK, I und F noch nach D gelangt.


    Endgültig abgelöst wurde der "Vergaser-Sprite" dann irgendwann durch den 53 PS SPi-Sprite, der zu der Zeit ja schon rund 2 Jahre parallel gebaut und vertrieben wurde. Vergaser war halt etwas günstiger (und einfacher zu warten) als "Ruckelspritze"... :tongue:


    Gruß, Diddi

  • Da das Auto ja H-Kennzeichenfähig ist, wäre eine interessante Frage, inwiefern die exakte Einhaltung der Abgasregelung noch relevant ist.

    Ist ja (in D.) steuerlich alles Einheitsbrei und daher könnte es ja unter Umständen möglich sein, sich vielleicht runterstufen zu lassen.



    Bei Fahrzeugen U30 ist das klar. Eine schlechtere Abgasregelung bedeutet ja letztlich Steuerhinterziehung.


    Aber vermutlich wäre es sinnvoller, den Motor auf Ruckelsprutze (TM) mit G-Kat umzubauen. Sofern er entsprechend vorbereitet ist.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

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