prinzipiell gebe ich Maxxs vollkommen recht was Versicherungen angeht, deshalb arbeite ich auch nicht mehr da
ABER :
Fakt ist: selbst wenn du an einer roten Ampel regelgerecht stopst und es fährt dir von hinten jemand drauf ( klares Fremdverschulden ) hat jede Versicherung das Recht die Verkehrstauglichkeit der Fahrzeuge überprüfen zu lassen..
Das darf übrigens auch deine eigene Versicherung wenn du einen Unfall ohne jeglichen Fremdschaden machst, zb beim unfreiwilligen abkommen von der Straße...
Und das :
das Argument, dieses Fahrzeug hätte zum Unfallzeitpunkt garnicht auf der Kreuzung sein dürfen, weil seine Betriebserlaubnis erloschen ist, lasse ich nicht gelten, weil es egal ist womit ich zu dem Zeitpunkt an dem Ort war, solange der Unfallgegner den Unfall klar verschuldet hat."
...ist der deutschen Rechtsprechung leider total egal weil jeder Verkehrsteilnehmernehmer vor fahrtantritt dafür verantwortlich ist das das kfz Verkehrstauglichkeit hat!
Da ist total egal ob du der unfallverursacher bist oder der andere...
DU bekommst die alleinige Schuld!!!
Wie gesagt, muss jeder selbst wissen was er wie macht, wir sind alle 3x6 Jahre alt oder älter....