• prinzipiell gebe ich Maxxs vollkommen recht was Versicherungen angeht, deshalb arbeite ich auch nicht mehr da :wink:


    ABER :


    Fakt ist: selbst wenn du an einer roten Ampel regelgerecht stopst und es fährt dir von hinten jemand drauf ( klares Fremdverschulden ) hat jede Versicherung das Recht die Verkehrstauglichkeit der Fahrzeuge überprüfen zu lassen..


    Das darf übrigens auch deine eigene Versicherung wenn du einen Unfall ohne jeglichen Fremdschaden machst, zb beim unfreiwilligen abkommen von der Straße...


    Und das :

    das Argument, dieses Fahrzeug hätte zum Unfallzeitpunkt garnicht auf der Kreuzung sein dürfen, weil seine Betriebserlaubnis erloschen ist, lasse ich nicht gelten, weil es egal ist womit ich zu dem Zeitpunkt an dem Ort war, solange der Unfallgegner den Unfall klar verschuldet hat."


    ...ist der deutschen Rechtsprechung leider total egal weil jeder Verkehrsteilnehmernehmer vor fahrtantritt dafür verantwortlich ist das das kfz Verkehrstauglichkeit hat!

    Da ist total egal ob du der unfallverursacher bist oder der andere...


    DU bekommst die alleinige Schuld!!!


    Wie gesagt, muss jeder selbst wissen was er wie macht, wir sind alle 3x6 Jahre alt oder älter.... :wink:

    3 Mal editiert, zuletzt von butt4fame ()

  • Fakt ist: selbst wenn du an einer roten Ampel regelgerecht stopst und es fährt dir von hinten jemand drauf ( klares Fremdverschulden ) hat jede Versicherung das Recht die Verkehrstauglichkeit der Fahrzeuge überprüfen zu lassen..

    Das ist so im Haftpflichtfall NICHT korrekt. Auch wenn die Versicherer das gerne so hätten!


    Fakt ist: Als Geschädigter hast die die freie Wahl des Sachverständigen. Wenn einmal begutachtet, darf der Versicherer nur dann noch mal begutachten, wenn berechtigte Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens bestehen! Wenn man sich aber, und darauf bauen die Versicherer, von vornherein in die Hände eines Sachverständigen begibt, der vom Versicherer gestellt wurde, kann man seinerseits ebenfalls nicht einfach noch ein Gutachten erstellen lassen, bzw. Muss dann die Sachverständigenkosten selber tragen!


    Gibt es reichlich Beispiele zu. Mir bekannt ist ein Fall, bei dem der Versicherer das Auto einfach unter dem Carport ds Geschädigten hat besichtigen lassen. Ohne Zustimmung natürlich. Kam nicht ganz so gut an…


    Im Übrigen muss jeder Sachverständige eine Aussage zur Verkehrssicherheit in seinem Gutachten treffen!


    Ganz anders ist die Lage bei Kasko. Da gilt Vertragsrecht. Steht drin, dass es zu jedem Unfall ein Lama gibt, dann kannst Du schon mal nach einem Stall suchen… :biggrin:


    Das alles übrigens ohne Gewähr! Rechtssicherheit schafft der Anwalt.

  • Komisch …..


    Ich denke eher „wo kein Kläger, da kein Richter“


    Mir ist an einer Einmündung ein Opa mit einem John Deere „Gator“ vor den Karren gefahren ….

    Ich hätte es nicht „erbremsen können“ und den alten Mann mitsamt seinem wildgewordenen Gartentraktor frontal in den Sarg befördert.


    Zum Glück war die Gegenfahrbahn frei und mit einem wilden Ausweichhaken bis in den Grünstreifen der Gegenfahrbahn habe ich „frontal“ vermeiden können ….


    Dafür bekam ich ihn dann seitlich „zu Besuch“ was bei meinem Auto den Vorderreifen, Kotflügel, Tür und A-Säule getötet hat.


    Wirtschaftlicher Totalschaden an meinem Fahrzeug ….


    Mein Fahrzeug zum Unfallzeitpunkt TÜV überzogen 😳


    Es hat keiner hingeschaut ….. und ich habe die Schadenabwicklung vom ersten Augenblick an einem Fachanwalt in die Hand gegeben.


    Auch die recht hohe „Zeitwert“-Darstellung des von mir „bestellten“ Kfz-Gutachters ging glatt durch.

    Ich habe den Trümmer dann für den vom Gutachter festgestellten „Restwert“ verkauft.

  • Ganz interessant wie sich dieses Thema entwickelt hat.


    Ich denke jedoch, dass unabhängig von det absoluten Richtigkeit, die bei Vedarf aber sicher über Rechtswege oder Gesetze zu erfahren ist, wir hier eh nichts ändern können, wenn bestimmte Personen entscheiden, dass sie der StVo nicht Folge leisten wollen.


    Natürlich können davon auch Dritte zu Schaden kommen, leider können wir immer nur auf uns selber schauen und durch informieren hoffen, dass wir etwas bezwecken.


    Wo genau die Thematik über Legalität entstanden ist, weiß ich nicht wirklich, aber ich denke, hier wären wir dann eher in einem Offtopic-Thread.

  • das Argument, dieses Fahrzeug hätte zum Unfallzeitpunkt garnicht auf der Kreuzung sein dürfen, weil seine Betriebserlaubnis erloschen ist, lasse ich nicht gelten, weil es egal ist womit ich zu dem Zeitpunkt an dem Ort war, solange der Unfallgegner den Unfall klar verschuldet hat.

    Der Begriff „Mitschuld“ ist Dir wohl unbekannt…ob Du es gelten lässt oder auch nicht - das gibt es :tongue:

    Viele Grüße


    Paul

  • Natürlich gibt es „Mitschuld“, aber wie bereits geschrieben ….


    Wo kein Kläger, da kein Richter.

  • Oh mannomann,

    Wollte hier keine Diskussion zu haftungsrechtlichen Fragen lostreten!

    Rechtssicherheit hat man am ehesten, wenn man sich immer schön an die Vorgaben des Gesetzgebers hält!!!

    Nur böse jungs machen das nicht, und die Rechtsfolgen können dann natürlich verheerend sein!

    Ich weiß das, hab den Scheiss studiert 😎🤣!

    Ich bin jetzt tatsächlich geläutert, will kein schlechtes Beispiel mehr sein und baue den kat sehr warscheinlich noch heute wieder ein!!!


    Zitiere Homer Simpson:


    Ich bin so klug— K.L.U.K. ……

  • Ich habe diesen Thread nun aufmerksam gelesen und die Entwicklung verfolgt. Lustig!
    Dabei sind mir einige "Feststellungen", "Phrasen" und auch Meinungen aufgefallen.

    "Vollkaskoleben", oder so ähnlich, war ein Wort davon was mir sehr gefiel. Jegliches Geschehnis zu bedenken UND niemals zu bedenken, dass man selbst etwas zur Situation beigetragen haben könnte, nicht einmal die Möglichkeit, dass es so sein könnte. Und wenn es dennoch so sein könnte, dass man selbst etwas dazu beigetragen hat, oder es der Fall ist, dass man die Situation (Unfall) rein selbst verursacht hat, nicht dazu zu stehen, sondern darauf besteht, dass der "Gegner" alles zu tragen hat, weil ja sein Fahrzeug wegen dem und dem, was überhaupt nichts mit dem Geschehenen zu tun hat, ist ein (un)menschliches Verhalten! Es wird dabei die Kausalität vergessen und vor allem die eigene Schuldfähigkeit außer Acht gelassen. Egal was ich selbst verursacht habe, der andere ist doch viel böser. Das Gute, die Liebe, geht dabei mit dem eigenen Handeln verloren. Und was ist mit der Ehrlichkeit, gibt es dafür eine Versicherung?

    Sorry, ich drifte so gerne ab wenn ich mich im Menschlichen verliere, und das sogar beim simplen Thema "Sitzposition MPI", und denke mir dabei, wenn doch viel mehr Menschen zumindest in Betracht ziehen würden, die Liebe ist die Antwort, egal wie die Frage ist.

    All meine Liebe

    Berni

    B.M.C. of Austria
    Mini MPI 1380ccm 100+PS frei progr. ECU
    Mini Minus Race Car mit Straßenzulassung, 130PS, 530Kg
    Jimini MK1, 1275ccm, 70PS, 500kg
    Mini Van (in Arbeit)
    Clubman GT (in Arbeit)
    Mini Honda Vtec (in Arbeit)
    Austin A35 mit Ford Zetec 1800, in Arbeit
    TVR Chimaera 500
    Morris Ital 1300
    Jaguar XJ8 3.2

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