Britax Faltdach 3036

  • Moin. Hat jemand ein Bild von den original Aufklebern auf einem Britax Faltdach zB Typ 3036, das würde ggfs. Eine Eintragung erleichtern. Ich muss demnächst zum Baurat und es ist derzeit nur ein Glassonnendach eingetragen. Das hab ich vor Jahren rausgeschmissen und durch das grosse Britax ersetzt. Leider muss ich jetzt nach Stilllegung durch den Baurat, die KBA Papiere hab ich schon gefunden leider steht aber garnichts mehr auf dem Bauteil. :cool:

    Lafrogue

  • Erstmal Dankeschön, ich kenne keine Britaxdächer, bei denen die Typ und KBA Nummern eingeschlagen sind, nur die mit den Aufklebern.

    Lafrogue

  • So,

    Jetzt bin ich wach. Bauart bedeutet vollabnahme. Diese ist nur nötig nach § 21, wenn das Fahrzeug neu aus dem Auslend eingeführt wird, ein extremtuningfahrzeug ist oder kein Brief vorhanden ist.

    War. Das Fahrzeug schon in D zugelassen und ist einfach nur länger abgemeldet, einfach zum tüv fahren.

    Dabei spielt es nach neuerem ( bestimmt schon 20 Jahre) Recht keine Rolle, wie lange das Auto schon stillgelegt ist.

    Früher, bevor wir die Vergünstigungen der Europäisierung durch Angleichung genießen konnten gab es in D so etwas, ein Auto, welches länger als 6? Jahre stillgelegt war musste zur vollabnahme.

    Sehr lange her👍😎

  • Danke Alex, ok nur Tüv, aber eingetragen ist das Dach trotzdem noch nicht und Mini ist Bj. 84 10 Zoll. Vielleicht bekommt das Dach bis dahin noch die richtigen Nummern...

    Lafrogue

  • In den von mir verlinkten Unterlagen gibt es das Handbuch. Darin das TÜV-Gutachten und das Verwendungsverzeichnis.

    Mit den Zeichnungen der Einbauanleitung ist das Dach einwandfrei zu identifizieren.

    Was braucht man mehr?

    Wahrscheinlich ne andere Prüfstelle.

    Grüße
    Andreas

  • Hab' hier 2 Vergasercooper.
    1 x mit nachträglich beim Auslieferungshändler eingebautem Britax und 1 x (noch) ohne Faltdach.

    Bei beiden gibt's den Eintrag im Kfz-Brief:

    "ZIFF.14: 710 M. SCHIEBEDACH*"

    "Ziffer 14" beschreibt das Leergewicht des Fahrzeuges.
    Mit dieser Eintragung wird das Leergewicht angegeben für den Fall, dass ein Schiebedach eingebaut ist.


    Daraus kann man durchaus schlussfolgern, dass das Schiebedach selbst gar nicht eingetragen werden muß.

    Grüße
    Andreas

  • Ich hatte diesbezüglich auch mal beim PI des geringsten Misstrauens nachgefragt . Seiner Aussage nach muss das nicht eingetragen werden, lediglich in der ZB1 vermerkt sein (so wie oben nehme ich an).

    Eine ABE oder ein Gutachten sei nicht erforderlich.

    Aber wie immer gilt: Am besten mal den eigenen Prüfer dazu befragen…

  • So, Faltdach ausgepackt: KEIN Aufkleber dabei!

    Und: im Original-KfzBrief meines 1000er (EZ 7/91) findet sich der gleiche Eintrag zu Ziff.14 wie oben beschrieben.
    Dieser Mini hat auch KEIN Schiebe-/Faltdach verbaut.

    Grüße
    Andreas

  • Bei meinem 89er Mayfair war ebenfalls unter Ziffer 22 etwas von wegen Schiebedach eingetragen wenn ich mich recht erinnere. Dieser hatte auch keines

  • In meiner Erinnerung ( ohne Garantie, Sex, drugs, Rock n Roll) hatte mein 90er mayfair ab Auslieferung ein britax ( das große/ lange) und dieses war neben der oben aufgeführten Eintragung nicht noch mal extra eingetragen.

    Ich erwarb den Wagen zweijährig und er ging so bei mir 3 mal durch den tüv ohne Probleme,

    Bevor er durch ein 66er 300se coupe im erst Lack ersetzt wurde…

    Beide Autos hätt ich heut gern wieder🥲🤣🤣🤣

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