Eure Meinung zum Thema Versicherung.

  • Tagchen Leute Ralle hier,


    Da mein Mini schon einige Jahre auf dem Buckel hat und ich nicht so bewandert bin wie manch anderer hier im Forum was die Reparatur von Minis angeht, wollt' ich mir zur Sicherheit eine neue KFZ-Versicherung zulegen.
    Mit meiner derzeitigen Versicherung bin ich nicht ganz so zufrieden, deswegen wollte ich mal fragen ob ihr mir vielleicht Rat geben könnt was das anbelangt. Sicherlich habt ihr schon eure eigenen Erfahrungen mit manchen Firmen gehabt - ob positive oder negative Erfahrung ein kurzer Erfahrungsbericht würde mir bei der Suche sehr helfen :smile:.


    Freue mich über Rückmeldungen!
    Mit freundlichen Grüßen
    Euer Ralle

    In einen Mini steigt man nicht ein - man zieht ihn sich an!

  • Irgendwie werde ich das Gefühl nicht los, dass du gar keinen Mini besitzt.
    Als erstes solltest du dir eine vertraueswürdige Werkstatt zulegen.


    Dann solltest du einfach mal schreiben, warum du mit deiner bisherigen Versicherung nicht zufrieden bist und warum du auf die Idee kommst die Versicherung wechseln zu wollen, nur weil du keine Ahnung von Minis hast?


    Vorher wird dir hier bestimmt keiner Auskunft geben.

  • Moin Ralle
    da du ja einen 79 Pick Up dein eigen nennst gehe ich davon aus das du den mit H Zulassung fährst weil du ja sonst in Berlin und anderen Feinstaubzonen nicht fahren darfst, richtig?
    Egal ob du Ahnung hast oder nicht,deinen laufenden Versicherungsvertrag kannst du nicht einfach mal so kündigen.
    Da gibt es Fristen.Ausnahmen wie ein Schadensfall bestätigen die Regel.
    Versicherungsvergleich in der Oldtimermarkt könnte eine tolle Lektüre für dich sein.
    Nichts gegen den Golf, aber die Signatur passt irgendwie nicht in ein Forum für klassische Minis.
    Und solltest du ein Troll mit Tagesfreizeit sein: troll Dich.....
    Tschö MK Fünnef

    Liebe kann man fahren!
    :wrench: wir sind die Minirabauken :wrench:
    :thumbs_up:Support your local dealer:thumbs_up:

  • Auch ich stand gerade erst auch vor der Entscheidung, weil ich meinen MkII in den nächsten Tagen anmelden werde. Unseren Erstwagen haben wir schon lange bei Cosmos und die Versicherung für den Neuen habe ich jetzt auch wieder dort abgeschlossen. Über direkte oder normale Autoversicherung kann man sich jetzt natürlich streiten. Bevor ich Cosmos damals ausgewählt habe, habe ich mich erst mal durch etlicheForen gelesen, auf der Suche nach der besten Versicherung. Ohne Erfolg aber, denn es gibt zu jeder Versicherung massig gute und schlechte Erfahrungsberichte. Ich glaube da kann auch jeder, der mal eine Reihe von Unfällen hatte ein Lied von singen. Ich persönlich bin mittlerweile ein Fan von direkten Versicherungen, weil mir der Berater vor Ort nie wirklich weitergeholfen hat. Aber auch das ist nur meine Meinung.


    Ich habe aber auch noch eine Frage an die Übrigen hier. Es geht um meine Anmeldung. Ich habe ein Kennzeichen reserviert und auch schon drucken lassen. Die eVB-Nummer von der Versicherung habe ich auch schon.
    Kann ich damit zur Zulassungsstelle fahren, sofern ich den direkten Weg dorthin nehme? Deckt die eVB also Fahrten mit nicht gestempelten Kennzeichen ab?

  • nun, das sind genauso fragen, die man bei einer guten versicherung geklärt kriegt.
    anruf genügt bestimmt.


    gruß volumaex

  • Zitat

    Deckt die eVB also Fahrten mit nicht gestempelten Kennzeichen ab?


    Ja. Deine EVB gilt am Tag der Zulassung ab 0.00 Uhr. Ebenso auch beim Abmelden des Fzg. bis einschl. 23.59 Uhr


    Zitat

    Ich glaube da kann auch jeder, der mal eine Reihe von Unfällen hatte ein Lied von singen.


    Ähh...... eine ganze Reihe????? :eek:


    Puh.....


    Je nach Baujahr gibt es da stark variierende Angebote.
    Mit so inzwischen exotischen Autos wird es eher schwer sein, eine Versicherung zu finden, die einen auch nimmt.
    Bei OCC gehen z.B. m.W. nur Fahrzeuge, wenn man nebenher ein Alltagsauto hat.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Ich habe aber auch noch eine Frage an die Übrigen hier. Es geht um meine Anmeldung. Ich habe ein Kennzeichen reserviert und auch schon drucken lassen. Die eVB-Nummer von der Versicherung habe ich auch schon.
    Kann ich damit zur Zulassungsstelle fahren, sofern ich den direkten Weg dorthin nehme? Deckt die eVB also Fahrten mit nicht gestempelten Kennzeichen ab?


    Hab ich vor drei Wochen erst hinter mir. Ich brauchte im Landkreis RV erst eine Vorabzulassung (ca. 2,70€) um dann mit meinen online gemachten Kennzeichen am Mini zum Tüv und dann wieder zu Zulassungsstelle zu fahren.
    Für die vorabzulassung hätte ich aber nicht zur Zulassungsstelle fahren dürfen.
    Die Berechtigung zum Kennzeichen drucken hatte ich zwar aber die Zuordnung wo das Kennzeichen hingehört fehlt ja bis zur Vorabzuteilung.


    Versicherungsschutz besteht idR. ab dem Tag der Zulssung. (Mit den alten zum Mini gehörenden Schildern hättest fahren dürfen)


    Fast alle Oldtimerversicherungen verlangen einen Erstwagen/Hauptwagen, und beschränken die jährliche Fahrleistung. Teils ist ein Gutachten nötig...
    Vergleichen und selbst abwägen!
    Die gängigsten Versicherungen fand ich auch in irgendeiner Klassiker-Zeitschrift...

  • Über welche Länder wird hier geschrieben?
    Denke mal ihr Berichtet über die Schweiz und Österreich.
    In Deutschland darfst du mit dem Auto erst nach der Anmeldung fahren, auch nicht zum TÜV/ DEKRA/GTÜ oder so.
    Wenn das Fahrzeug keine Abnahme (TÜV genannt) hat, musst du dir ein Überführungskennzeichen/ Tageszulassung holen.
    Bei der Zulassung müssen die Fahrzeuge nicht vorgeführt werden bei der Zulassungsstelle, in Deutschland.
    Gruß

  • Über welche Länder wird hier geschrieben?
    Denke mal ihr Berichtet über die Schweiz und Österreich.
    In Deutschland darfst du mit dem Auto erst nach der Anmeldung fahren, auch nicht zum TÜV/ DEKRA/GTÜ oder so.
    Wenn das Fahrzeug keine Abnahme (TÜV genannt) hat, musst du dir ein Überführungskennzeichen/ Tageszulassung holen.
    Bei der Zulassung müssen die Fahrzeuge nicht vorgeführt werden bei der Zulassungsstelle, in Deutschland.
    Gruß


    Dem muss ich widersprechen. In der StVZO ist das genau geregelt.


    http://www.verkehrslexikon.de/Texte/PflichtVers12.php



    Wenn das Fahrzeug schon einmal zugelassen war, ist es möglich mit dem abgemeldeten Kennzeichen zum TüV und zur Zulassungstelle zu fahren. Der Versicherer muss über die Fahrt in Kenntnis gesetzt werden. Für die Zulassung muss das Fahrzeug sogar bei der Vorgestellt werden, es sei denn die Behörde verzichtet auf die Vorführung. (Das ist die Regel) Kurzzeitkennzeichen bekommt man heute nicht mehr, wenn man keinen gültigen HU Schein vorlegen kann. Auch nach Abmeldung kann ein Fahrzeug mit den entwerteten Kennzeichen bis Mitternacht gefahren werden.


    Grüße!
    Stefan

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