Ausländische Fzg-Papiere. Was beachten ?

  • Hallo,


    ich bräuchte mal ne Info zu ausländischen Fahrzeug Papieren.


    Ich hab demnächst evtl. die Möglichkeit an einen 61er Mini zu kommen.
    Der Anbieter ist englisch sprachig, aber hier in Deutschland. Es kann also gut sein, dass die Papiere auch nicht deutsch sind. Erfahre ich erst in den nächsten Tagen, wollte aber vorab schonmal ein paar Infos hier einholen.
    Deshalb meine Frage hier ans Forum:


    Ist etwas besonderes zu beachten bei ausländischen Fzg-Papieren?
    Geht das "umschreiben" problemlos ?


    Hab leider noch gar keine Erfahrung mit sowas.


    Für Tipp´s wäre ich sehr dankbar.


    Gruss


    Markus

  • Evtl. ist es notwendig, die Papiere von einer "offiziellen Stelle" übersetzen zu lassen.


    Ansonsten braucht man i.d.R. ein dt. Vollgutachten beim TÜV und es wäre nicht schlecht, wenn es ein baugleiches Modell in D. gäbe, um die Schlüsselnummern für die Abgasgeschichte zu bekommen.
    Was aber bei 61er Modell vermutlich nicht relevant ist, weil sicher H-Kennzeichenfähig.

    POWER!!!!!!!!!!!!
    Jeremy Clarkson

  • Bei englischen V5-Dokumenten (entspricht deutschem fahrzeugbrief) ist keine Übersetzung notwendig. Wenn es sich um einen "normalen" Mini handelt (also kein Riley Elf, Wolseley Hornet z.B.) liegen dem TÜV Unterlagen vor. Es muß also nichts beschafft werden. hat der TÜV keine Unterlagen hilft eine Briefkopie eines bereits in D fahrenden Minis Kosten sparen (ca. 80-120 Euro)
    Der TÜV führt dann eine Untersuchung nach §21 "alt" durch und auf Wunsch auch "H".
    Du solltest schon vor der ersten Vorführung Warnblinkanlage nachrüsten und die Scheinwerfer tauschen.


    Gruß Stefan
    PS: An die "Wegfahrsperre" denken, z.B. Lenkradkrücke o.ä., da bei diesem Baujahr kein lenkradschloß vorhanden ist. Diese wird dann mit eingetragen (...ist als loses zubehör mitzuführen)

  • Hallo,


    danke erstmal für Eure Antworten und Tipps.


    Also der Wagen hat deutsche Papiere, war also auch schon in Deutschland zugelassen.


    Steht derzeit aber noch in England....


    Lass ihn mir wohl schicken *gg


    Zitat

    Was aber bei 61er Modell vermutlich nicht relevant ist, weil sicher H-Kennzeichenfähig.


    Vom Alter her ja, aber leider wurde an dem Fahrzeug eine Veränderung gemacht, die dem wohl erstmal im Wege steht:


    Schiebedach *heul


    Naja, aber man kann ja fast alles wieder "rückgängig" machen.


    Danke nochmal


    Gruss


    Markus

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